Kindergärten: Verschärfte Notbetreuung aufgrund Allgemeinverfügung des Landratsamtes ab 22.03.2021

Bild: Peter Weidemann In: Pfarrbriefservice.de

Aufgrund der hohen Inzidenwerte im Landkreis Schwäbisch Hall hat das Landratsamt am 18.03.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Schließung aller Kindertageseinrichtungen ab dem 22. März 2021 anordnet. Zunächst gilt die Allgemeinverfügung bis einschließlich 2. April 2021.
Erlaubt ist lediglich eine verschärfte Notbetreuung. Weitere Informationen finden Sie hier.