Das Schutzkonzept der katholischen Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall

Das Schutzkonzept zur Prävention will niemanden unter Generalverdacht stellen. Es geht davon aus, dass nicht Sie Verursachende von Kindeswohlgefährdung sind, wohl aber Zeugin oder Zeuge werden können.
Unsere Gesamtkirchengemeinde möchte mit Hilfe des Schutzkonzeptes ein Schutzraum sein, in dem Kinder und Jugendliche geschützt sind und nicht zu Opfern werden.

Um diesen Kompetenz- und Schutzraum zu ermöglichen und unsere Ehrenamtlichen für mögliche Kindeswohlgefährdungen zu sensibilisieren, besteht unser Schutzkonzept aus unterschiedlichen Elementen:

  1. Präventionsschulungen
  2. Verhaltenskodex
  3. Erweitertes Führungszeugnis

Präventionsschulungen - Wahrnehmung schärfen

Die Präventionsschulungen der Gesamtkirchengemeinde dienen als Informationsveranstaltungen zum Thema Prävention von (sexualisierter) Gewalt. Als Gesamtkirchengemeinde wollen wir keinen Spielraum für Grenzüberschreitungen zulassen. Dazu ist es notwendig sich mit dem eigenen präventiven Auftrag auseinanderzusetzen, die eigene Wahrnehmung zu schärfen um Gefahrenpotenziale zu erkennen, diesen entgegenzuwirken und im Notfall handlungsfähig zu sein.

Im Moment werden einmalige "Basis-Forbildungen" für alle hauptamtlichen Mitarbeitenden und alle Ehrenamtlichen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, durchgeführt. Diese finden ein- bis zweimal jährlich statt.

Nach den Basis-Fortbildungen werden alle Mitarbeitenden im Abstand von fünf Jahren mit einer Auffrischungs- oder Vertiefungsfortbildung nach eigener Wahl weitergeschult. So wird verankert, dass die Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch und Präventionsmaßnahmen nachhaltig wirkt.

Warum sollen Sie an einer Präventionsfortbildung teilnehmen? Hier finden Sie 10 gute Gründe!

Verhaltenskodex - Haltung zeigen

Damit Prävention wirksam werden kann, ist es notwendig, sich eindeutig gegen sexuellen Missbrauch und Grenzübergriffe zu positionieren und dies nach innen und außen deutlich zu machen. Klare Regeln bezüglich eines grenzachtenden Umgangs mit den anvertrauten Mädchen, Jungen und Erwachsenen geben eine größere Handlungssicherheit für alle Beteiligten.

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat einen Verhaltenskodex für verbindlich erklärt. Mitarbeitende in der Arbeit mit „kleinen und großen“ Schutzbefohlenen verpflichten sich damit, die ihnen Anvertrauten vor Übergriffen zu schützen und ihre Rechte zu achten. Sie erklären sich zu Fortbildungen bereit und machen sich mit Beratungsmöglichkeiten und Verfahrenswegen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vertraut.

Mit ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich als Mitarbeitende für die Einhaltung des Verhaltenskodex in ihrer Arbeit mit Sorge zu tragen.

Verhaltenskodex als Download

Erweitertes Führungszeugnis - Transparenz schaffen

Zum 1. Januar 2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Hierbei wurde unter anderem der Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit erweitert: § 72a SGB VIII beschreibt den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Ein Träger der freien Jugendhilfe (also Kirchengemeinden) darf nur Personen beschäftigen (sowohl hauptberuflich als auch ehrenamtlich), die dazu persönlich geeignet sind.

Einschlägig vorbestrafte Personen meinen Personen, die gegen Paragraphen des Strafgesetzbuches, die sich auf Sexualdelikte beziehen, verstoßen haben. Ob eine Person wegen eines solchen Verstoßes rechtskräftig verurteilt wurde, kann man dem erweiterten Führungszeugnis entnehmen.

Im Unterschied zum regulären Führungszeugnis wird das erweiterte nur für die Ausübung jener Tätigkeiten verlangt, die unter den § 72 bzw. §72a des SGB VIII fallen. Durch die Prüfung des Strafregisters soll verhindert werden, dass Menschen, die nach dem Sexualstrafrecht bereits verurteilt sind, erneut mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen.

Als Gesamtkirchengemeinde sind wir der Ansicht, dass das erweiterte Führungszeugnis als alleiniges Instrument nicht ausreichend ist, um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Demnach ein Puzzleteil von mehreren in unserem Schutzkonzept.